FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Kauf von Immobilien in Kroatien
Wohnungen: Auszug aus dem Grundbuch (Eigentumsnachweis – kann auch aus dem Internet heruntergeladen werden); Energieausweis; Wohnungsgrundriss oder Grundrissplan; Nachweis der Staatsangehörigkeit des Käufers (Kopie der Aufenthaltskarte, des Personalausweises oder des Reisepasses).
Häuser: Auszug aus dem Grundbuch (Eigentumsnachweis – kann auch aus dem Internet heruntergeladen werden); eine Kopie des Katasterplans; Energieausweis; Grundrisse; Baugenehmigung und Betriebsgenehmigung; für Häuser, die älter als 1968 sind, eine „Bescheinigung über die Errichtung vor 1968“. Nachweis der Staatsbürgerschaft des Käufers (Kopie der Aufenthaltskarte, des Personalausweises oder des Reisepasses).
Baugrundstücke: Kopie des Katasterplans; Auszug aus dem Grundbuch (Eigentumsliste – kann auch aus dem Internet entnommen werden) oder Katasterparzellennummer und Katastergemeinde; Standortinformationen für das Grundstück (ausgestellt von der Verwaltungsabteilung der zuständigen Stadt oder Gemeinde); Gesicherte Zufahrt (im Besitz der Gemeinde, des Staates oder eingetragenes Wegerecht); Bedingungen für den Anschluss an die Infrastruktur, die Möglichkeit des Anschlusses an das Wasser- und Stromnetz und die städtische Kanalisation (es ist notwendig und wünschenswert, sich bei den zuständigen Behörden nach den Möglichkeiten und Kosten des Anschlusses zu erkundigen – dies hat sich als sehr wichtige Information bei der Entscheidung des Käufers für den Kauf eines Grundstücks erwiesen). Nachweis der Staatsbürgerschaft des Käufers (Kopie der Aufenthaltskarte, des Personalausweises oder des Reisepasses).
Baugrundstücke mit Genehmigung: Kopie des Katasterplans; Auszug aus dem Grundbuch (Eigentumsliste – kann auch aus dem Internet entnommen werden) oder Katasterparzellennummer und Katastergemeinde; Bedingungen für den Anschluss an die Infrastruktur, die Möglichkeit des Anschlusses an das Wasser- und Stromnetz und die städtische Kanalisation (es ist notwendig und wünschenswert, sich bei den zuständigen Behörden über die Möglichkeiten und Kosten des Anschlusses zu erkundigen – dies hat sich als sehr wichtige Information bei der Entscheidung des Käufers für den Grundstückskauf herausgestellt); Bauakte (Entscheidung über die Baubedingungen, Bestätigung des Hauptprojekts oder Baugenehmigung); Projekt, Nachweis der Staatsbürgerschaft des Käufers (Kopie der Aufenthaltskarte, des Personalausweises oder des Reisepasses).
Landwirtschaftliche Flächen: Kopie des Katasterplans (ausgestellt vom Katasteramt der zuständigen Stadt oder Gemeinde); Auszug aus dem Grundbuch (Eigentumsnachweis – dieser kann auch aus dem Internet entnommen werden). Bescheinigung über die Bodennutzung (ausgestellt von der Verwaltungsabteilung der zuständigen Stadt oder Gemeinde); Nachweis der Staatsangehörigkeit des Käufers (Kopie der Aufenthaltskarte, des Personalausweises oder des Reisepasses).
Der Steuerpflichtige für die Grunderwerbssteuer ist der Erwerber einer Immobilie. Die Umsatzsteuer auf alle Arten von Immobilien (Grundstücke, Gebäude und deren Teile) wird zu einem einheitlichen Steuersatz von 3% gezahlt. Die Grunderwerbssteuer von 3% wird auf die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grunderwerbssteuer gezahlt.
Die Erklärung der Steuerpflicht gilt mit der Zustellung der Dokumente von Notaren und Gerichten als abgeschlossen, und der Grundsteuerzahler ist nur dann verpflichtet, bei der Erklärung von Immobilientransaktionen ein Formular einzureichen, wenn das Dokument nicht von einem Notar beglaubigt oder von einem Gericht oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in dessen Zuständigkeitsbereich ausgestellt wurde.
Bei bestimmten Immobilientransaktionen, bei denen die Lieferanten als Zahler im Mehrwertsteuersystem auftreten, wird die Mehrwertsteuer mit einem Steuersatz von 25% über den auf dem Markt erzielten Preis der Immobilie abgeführt. Damit Immobilien der obligatorischen Zahlung der Mehrwertsteuer unterliegen, müssen zwei kumulative Bedingungen erfüllt sein: 1. der Lieferant der Immobilie ist ein Unternehmer im Mehrwertsteuersystem 2. es handelt sich um eine Lieferung von Immobilien: ein Gebäude oder ein Gebäudeteil (einschließlich des Grundstücks, auf dem sie sich befinden) vor dem Erstbezug, d.h. wenn nicht mehr als zwei Jahre seit der Nutzung vergangen sind oder wenn es sich um eine Lieferung von Bauland handelt. Jede andere Lieferung von Immobilien durch einen Unternehmer im Mehrwertsteuersystem wird in der Regel mit Grunderwerbsteuer besteuert, mit möglichen Ausnahmen, die das Mehrwertsteuergesetz vorsieht. Eine mögliche Ausnahme ist das Recht, zwischen der Zahlung von Grunderwerbssteuer und Mehrwertsteuer zu wählen (zu optieren). Die Möglichkeit, für die Berechnung der Mehrwertsteuer zu optieren, ist nur dann möglich, wenn der Immobilienlieferant im Mehrwertsteuersystem steuerpflichtig ist, es sich nicht um eine Immobilie handelt, für die eine Pflicht zur Berechnung der Mehrwertsteuer besteht, sondern um eine beliebige andere Immobilie, und der Erwerber wiederum eine Person im Mehrwertsteuersystem ist.
Mit dem Vertrag über die Vermittlung von Immobiliengeschäften verpflichtet sich der Vermittler, zu versuchen, eine Person zu finden und mit dem Auftraggeber in Verbindung zu bringen, um ein bestimmtes Rechtsgeschäft über die Übertragung oder Begründung eines bestimmten Rechts an einer Immobilie auszuhandeln und abzuschließen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm ein bestimmtes Vermittlungshonorar zu zahlen, wenn dieses Rechtsgeschäft zustande kommt. Ein Maklervertrag ist kein Vertrag über den Verkauf von Immobilien.
An extract from the land register is a public document that shows the factual and legal status of the real estate at the time of issuing the extract, and it is the only proof of ownership of a real estate. Based on the extract from the land register, all legal transactions related to real estate (agreements on gift, sale, pledge) are concluded. The land registry extract is proof of ownership or some other right that can be the subject of registration in the land registry. Extracts from the land register enjoy public trust and have the evidential force of public documents.
Grundbücher sind öffentliche Register, in denen Immobilien, Eigentums- und andere dingliche Rechte, einige obligatorische Rechte an Immobilien und bestimmte Beziehungen, die für den Rechtsverkehr mit Immobilien relevant sind, eingetragen werden. Grundbücher sind also öffentliche Register, die auf der Grundlage von Katastervermessungsdaten geführt werden, während die Grundbücher von den Amtsgerichten geführt werden.
Das Kataster ist eine Aufzeichnung, die Daten über die Partikel der Erdoberfläche und Gebäude enthält, die dauerhaft auf der Erdoberfläche oder darunter liegen, sowie über besondere auf der Erdoberfläche. Das Kataster wird von den regionalen Ämtern der staatlichen geodätischen Verwaltung und dem städtischen Amt für Kataster und geodätische Angelegenheiten der Stadt Zagreb geführt. Die Ämter, in denen das Kataster geführt wird, werden im Volksmund Katasterämter oder einfach Kataster genannt.
Eine Baugenehmigung ist ein Dokument (Verwaltungsakt – Entscheidung), auf dessen Grundlage mit dem Bau eines Gebäudes begonnen werden kann. Sie stellt fest, dass das Haupt-, d.h. das konzeptionelle Projekt in Übereinstimmung mit den Vorschriften und festgelegten Bedingungen erstellt wurde, die ein Gebäude an einem bestimmten Standort erfüllen muss, und dass alle notwendigen Voraussetzungen für den Bau erfüllt sind.
Die Nutzungsgenehmigung ist der Beweis dafür, dass die Immobilie in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung gebaut wurde und dass sie genutzt werden kann. Beim Kauf ist es sehr wichtig, die Legalität des Gebäudes zu prüfen, d.h. eine Bau- oder Nutzungsgenehmigung. Es ist wichtig zu wissen, dass Banken bei der Genehmigung von Wohnungsbaudarlehen häufig die Vorlage einer Nutzungsgenehmigung verlangen. Vor dem Kauf muss der Verkäufer die Nutzungsgenehmigung (oder einen Beschluss über die abgeleitete Bedingung) mit einer Gültigkeitsklausel vorlegen.
Der Grundriss ist ein Verfahren zur Feststellung des Eigentums an einem bestimmten Gebäudeteil und dessen Eintragung in das Grundbuch, das der einzige rechtliche Nachweis des Immobilieneigentums ist. Der Grundriss oder Plan der besonderen Teile des Gebäudes legt grafisch und textlich die besonderen Miteigentumsteile im Gebäude, die zugehörigen Sekundärteile und die Anteile der einzelnen Miteigentümer am Eigentum an den gemeinsamen Teilen des Gebäudes und des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet ist, fest. Der Eigentümer einer Wohnung in einem nicht-stöckigen Gebäude ist Eigentümer eines unbestimmten Teils des Gebäudes. Jeder Miteigentümer des Gebäudes hat neben der Wohnung auch einen Anteil an den gemeinsamen Bereichen des Gebäudes (Keller, Holzschuppen, Treppenhäuser, Flure, Dachboden) und an einem Teil des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde. Wenn das Gebäude nicht mehrstöckig ist, ist nicht ganz klar, welcher Teil des Gebäudes wem gehört und welchen Anteil er hat.
Wenn es um die steuerlichen Pflichten beim Kauf einer Immobilie geht, stellt sich zunächst die Frage, ob die Immobilie neu ist (d.h. ob sie bewohnt wurde) oder nicht. Wenn Sie eine neue (d.h. unbewohnte) Immobilie von einem mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen kaufen, müssen Sie die Mehrwertsteuer (25%) auf die Lieferung des Gebäudes (oder eines Teils des Gebäudes) einschließlich des Grundstücks, auf dem sich das Gebäude befindet, entrichten. Das Gleiche gilt für den Kauf eines gebrauchten Gebäudes mit Grundstück innerhalb von zwei Jahren, wenn der Lieferant des Gebäudes umsatzsteuerpflichtig ist. In diesem Fall brauchen Sie keine Grunderwerbsteuer zu zahlen. Wenn Sie eine Immobilie kaufen, die nicht in die vorherige Kategorie fällt, müssen Sie beim Kauf einer Immobilie eine Grunderwerbssteuer in Höhe von 3 % des Marktwerts der Immobilie zum Zeitpunkt der Steuerpflicht zahlen. Da der Immobilienkaufvertrag von einem Notar beglaubigt wird, übermitteln die Notare die Unterlagen zum Immobilienerwerb an die zuständige Steuerverwaltung, die dann einen vorläufigen Steuerbescheid ausstellt. Der Erwerber einer Immobilie ist verpflichtet, den festgesetzten Steuerbetrag innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Steuerbescheids zu zahlen.
Verschiedene Kategorien von Bürgern sind von der Grunderwerbsteuer befreit, im Falle von:
- Schenkungen und Erbschaften ohne Gegenleistung durch Ehegatten und Lebenspartner, Nachkommen und Vorfahren in vertikaler Linie
- Aufteilung des gemeinsamen Vermögens im Falle einer Scheidung
- Geschützte Pächter
- Rechte aus dem Mietvertrag
Wenn es um Immobilien geht, müssen zwei Dinge in Ordnung sein, und zwar erstens das ordnungsgemäße Eigentum an der Immobilie und zweitens, wenn es sich um eine bebaute Immobilie handelt, die Legalität des Objekts. Bei Grundstücken aus unserem Angebot versuchen wir, vor dem Inserieren ein Standortinformationsdokument vom Eigentümer zu erhalten, das in der zuständigen Verwaltungsabteilung für Raumplanung ausgestellt wird. In diesem Dokument können wir bereits sehen, in welcher Zone sich das Grundstück befindet, welchen Zweck es hat und welche Raumpläne sich auf dieses Grundstück beziehen und wo die angegebenen Raumpläne eingesehen werden können.
EU-Bürger können in der Republik Kroatien Immobilien kaufen, die sich innerhalb der Grenzen des Baugebiets befinden, d.h. Häuser, Wohnungen und Bauland.
Bürger anderer Länder können Immobilien innerhalb der Grenzen des Baugebiets, d.h. Häuser, Wohnungen und Bauland, nur dann kaufen, wenn ein Gegenseitigkeitsabkommen zwischen der Republik Kroatien und dem betreffenden Land besteht.
Ausländische natürliche Personen können das Eigentumsrecht an landwirtschaftlichen Flächen in der Republik Kroatien nur auf der Grundlage einer Erbschaft erwerben.
Der Immobilienkaufvertrag wird beglaubigt, indem der Verkäufer oder sein Vertreter seine Unterschrift auf dem Vertrag notariell beglaubigt. Der Notar beglaubigt nicht den Inhalt des Vertrages!
In einigen Ländern ist nur ein Notar befugt, Kaufverträge aufzusetzen. In Kroatien kann jeder einen Kaufvertrag aufsetzen, Sie können sogar einen vorgefertigten Vertrag in einer Buchhandlung kaufen.
Eine Erklärung, mit der der Verkäufer erklärt, dass er den gesamten Betrag des vereinbarten Kaufpreises vom Käufer erhalten hat, wodurch der Käufer die Eigentumsrechte im Grundbuch übertragen kann.
Ausländische Staatsbürger können Immobilien in der Republik Kroatien ohne Einschränkungen verkaufen.
Die Umsatzsteuer beträgt 3% des Marktwerts der Immobilie.
Der Schuldner der Umsatzsteuer ist der Käufer, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren etwas anderes. Wird beim Kauf und Verkauf von Immobilien immer Umsatzsteuer gezahlt? Nein, wenn die Mehrwertsteuer im Immobilienpreis enthalten ist, wird keine Umsatzsteuer gezahlt.
Die Mehrwertsteuer beträgt 25 %, und der Schuldner ist der Verkäufer der Immobilie.